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bag arbeit e.V. / Über uns / Mitglied werden

In der bag arbeit sind bundesweit Unternehmen der Aus- und Weiterbildung-, Beschäftigung-, Jugendhilfe-, beruflicher Trainingsangebote, berufsbezogener Sprachkurse, Integrationsunternehmen und sonstige Arbeitsmarktdienstleister zusammengeschlossen, die Wert legen auf eine fachlich fundierte und erfolgreiche Integrationsarbeit mit arbeitslosen Menschen. Dieser unternehmerischen Vielfalt soll im Rahmen der Interessenvertretung entsprochen werden.

Zu unseren Kernaufgaben gehört es:

      • auf die Gestaltung der Arbeitsmarktpolitik, ihre gesetzlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen Einfluss zu nehmen
      • arbeitsmarktpolitische Themen wirkungsvoll zu positionieren
      • unsere Mitglieder zu informieren und zu vernetzen
      • die unternehmerische Weiterentwicklung unserer Mitglieder zu unterstützen

Darüber hinaus genießen Mitglieder weitere Vorteile:

      • Zugang zu exklusiven Informationen aus Politik und Verwaltung
      • Möglichkeit eigene Interessen im Rahmen des Verbandes zu positionieren und diesen öffentliches Gehör zu verschaffen
      • Kostenlose Zustellung der viermal im Jahr erscheinende Verbandszeitschrift forum arbeit
      • Veranstaltungskosten sind für Mitglieder im Schnitt 25% preiswerter

Wer kann Mitglied werden?

Mitglied werden können: juristische Personen, die sich dem Satzungszweck verpflichten, operativ tätig sind und keine Verbände sind.

Satzung der bag arbeit

Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag?

Die Höhe des Mitgliedsbeitrags wird durch eine Beitragsordnung geregelt und ist abhängig von den Einnahmen, die Ihr Unternehmen erzielt. Die Beitragsordnung enthält sechs Beitragsgruppen. Jedes Mitglied ordnet sich selbstständig in eine Beitragsgruppe ein und teilt diese dem Bundesverband mit.

Beitragsordnung

Antrag auf Mitgliedschaft

Allgemeine Angaben:

Geschäftsführer / innen:

Weitere Ansprechpartner / innen:

Alle Festlegungen der Beitragsbemessung für Mitglieder der bag arbeit entnehmen Sie bitte der Beitragsordnung des Verbands.

Selbstauskunftsbogen für Mitgliedseinrichtungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Arbeit e. V.

Trifft für Ihr Unternehmen die folgenden in der Satzung der Bundesarbeitsgemeinschaft Arbeit e.V. vorgeschriebenen Aufnahmebedingungen zu?

z.B. Kommune, Wohlfahrtsverbände, andere Vereine oder natürliche Personen:

Mehrfachnennung ist möglich

Mehrfachnennung ist möglich