Teilhabe- und Gesamtplanung

bag arbeit e.V. / Teilhabe- und Gesamtplanung

Wann

26.03.2021    
10:00 - 13:15

Buchungen

Buchungen geschlossen

Freitag, den 26.03.2021 (10.00 Uhr – 13.15 Uhr)

Inhalt

Leistungen zur Teilhabe für Menschen mit Behinderung werden in der Regel auf Antrag erbracht.

Unter bestimmten Voraussetzungen müssen die Rehabilitationsträger dabei kein schlichtes Antragsverfahren im Sinne des SGB – 1. Buch – durchführen, sondern müssen zusätzlich die Regelungen des sogenannten Teilhabeplanverfahrens aus dem SGB IX, Teil 1, umsetzen.

Sind die Träger der Jugend- und der Eingliederungshilfe im Verfahren federführend, haben sie ihr Hilfeplan- bzw. Gesamtplanverfahren in das Teilhabeplanverfahren zu integrieren.

Wichtigstes Ziel des Teilhabeplanverfahrens ist es, dass Leistungsberechtigte ihre Leistungen „wie aus einer Hand“ erhalten, auch wenn sich ihre Ansprüche gegen verschiedene Rehabilitationsträger richten.

Teilhabe- und Gesamtpläne unterliegen bestimmten formellen Anforderungen, haben Beteiliegungsabläufe zu umzusetzen und sind regelmäßig fortzuschreiben.

Das Seminar gibt einen umfassenden Überblick über den Ablauf der Verfahren und die zu beachtenden Vorschriften. Es geht auch auf die Rolle weiterer Kostenträger, die keine Rehabilitationsträger sind (z.B. Jobcenter und Pflegekassen) ein. Es wird Raum für Fragen und Fallbeispiele geben.

Ziel

Ziel des Seminars ist, dass die TeilnehmerInnen über die Rollen und Mitwirkungsrecht und -pflichten der unterschiedlichen Kostenträger (Rehaträger gem. § 6 SGB IX, aber auch Pflegekasse, Jobcenter etc.) informiert werden.

Eingesetzte Technik

Um alle Funktionen einüben zu können, benötigen Sie für das Webinar  einen Laptop (Windows bzw. MacOS) mit Kamera sowie ein Mikrofon bzw. Headset. Ggf. reicht auch ein Tablet (iPad bzw. Android). Die Internetverbindung und das  W-Lan sollten stabil sein. Eine normale DSL-Leitung (16 MBit/s) ist in der Regel ausreichend. 

Für das Webinar wird eine kostenlose Software (Zoom) benötigt, die nach der Anmeldung installiert werden kann.

Referent*in

Christian Au LL.M., Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht

Stornierung

Sie können das Seminar bis 2 Woche vor der Veranstaltung kostenlos stornieren. Bei späteren Stornierungen bzw. Nichtteilnahme wird der volle Betrag in Rechnung gestellt. Sie können jedoch eine/n Ersatzteilnehmer/in benennen.

Buchungen

Buchungen sind für diese Veranstaltung nicht mehr möglich.