Die Veranstaltung beginnt um 09:45 und endet um 16:15.
Inhalt
Ab dem 1.1.2019 wird das Teilhabechancengesetz neue Optionen für Beschäftigungsträger eröffnen. Das Gesetz hat die Verbesserung der Beschäftigungschancen von Langzeitarbeitslosen und der Teilhabechancen von Langzeitleistungsbeziehenden zum Ziel. Es nimmt dabei Bezug auf die ESF-Bundesprogramme zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit und soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt. Zugleich soll es Teil eines übergeordneten „Gesamtkonzept MitArbeit“ sein, das verschiedene Gesetzesinitiativen inhaltlich bündelt.
Durch das Teilhabechancengesetz wird die Notwendigkeit eines sozialen Arbeitsmarktes für Arbeitssuchende politisch anerkannt, die entsprechenden Förderinstrumente im Gesetz statt in befristeten Förderprogrammen verankert sowie die Einführung des Passiv-Aktiv-Transfers vorgenommen. Kritisch wird der Verwaltungsaufwand der Vorläuferprogramme durch Jobcenter und deren Umsetzung vom Bundesrechnungshof eingeschätzt.
Daraus ergibt sich die Notwendigkeit einer gründlichen Planung und Klärung offener Fragen. Für Beschäftigungsträger stellen sich vor allem Fragen danach, ob die Instrumente des Teilhabechancengesetzes auch geschäftspolitisch tragfähig sind und wie dieser Bereich konzeptionell ausgestaltet werden könnte.
Methode
Zu den Programmpunkten gibt es jeweils einen Input und Diskussion im Plenum oder in in Kleingruppen.
Zielgruppe
Mitarbeitende von Beschäftigungsträgern (und solche, die es werden wollen), insbesondere jene, die mit Planung, Kalkulation und Konzeption befasst sind.
Referent*in
Andreas Hammer, social support GmbH, Östringen
Stornierung
Sie können das Seminar bis 8 Wochen vor der Veranstaltung kostenlos stornieren. Bei späteren Stornierungen bzw. Nichtteilnahme wird der volle Betrag in Rechnung gestellt. Sie können jedoch eine/n Ersatzteilnehmer/in benennen.
Buchungen
Buchungen sind für diese Veranstaltung nicht mehr möglich.